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Artenverzeichnis
- Familie
- Formicidae (Ameisen)
- Unterfamilie
- Agroecomyrmecinae
- Tribus
- Dolichoderini
- Gattung
- Liometopum
- Untergattung
- Keine bekannte
- Art
- Liometopum microcephalum
- Unterart
- Keine bekannte
- Deutscher Name
- Westliche Samtameise
- Lebensraum/Heimat
- Warme, alte Mischwälder in Süd- Südosteuropa
- Königinnen
- Meist monogyn (eine Königin pro Nest)
- Arbeiterinnenunterkasten
- leicht polymorph
- Nahrung
- Zuckerhaltige Nahrung (Honig, Zuckerwasser, etc.) und Proteine durch Insekten
- Winterruhe
- Ja, ca. Ab Ende November- März, bei ca. 5-8c°
- Schwärmzeit
- Juni-Juli
- Aussehen/Färbung
-
Gaster: schwarz bis silber glänzender gaster, mit silbernen härchen. (Schiller Effekt, deshalb der Name Samtameise)
Thorax: mittelbrauner bis orangener Thorax, kein petiolus vorhanden.
Kopf und Mandibeln: kräftiger Kopf, starke Mandibeln, die dazu verwendet werden Nester zu graben (im Holz).
Beine: braun bis dunkelorange
Sonstiges: die Art ist für das ungeschulte Auge oft mit camponotus Arten zu verwechseln. Nach etwas Recherche sollte man aber darauf kommen, dass es sich nicht um eine solche handelt.
- Puppen
- Kokonpuppen
- Körpergröße
-
Königinnen: 11-13mm
Arbeiter: 4-8mm
Männchen: 6-8mm
- Koloniegröße
- Mehrere tausend Individuen
- Luftfeuchtigkeit Arena/Nest
- Nest: ca. 50-60% Arena: eher trocken
- Temperatur Arena/Nest
- Nest u. Arena: 21-28c° (Nachts kann es etwas kühler sein)
- Bodengrund Arena
- Sand-Lehm Gemisch oder Waldboden (Holz oder rinde sind auch gut, da die Art Bäume bewohnt
- Nestformen
- Holznester
- Entwicklungszeiten
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Ei -> Larve: ca. 1-2 Wochen
Larve -> Puppe: ca. 2-3 Wochen
Puppe -> Arbeiterin: ca. 2-3 Wochen
Gesamtentwicklung: ca. 4-8 Wochen
(Temperaturabhängig)
- Einschätzung der Haltungsschwierigkeit
- Mittel (schnelles Wachstum, allerdings wird viel Platz benötigt)
- Haltungsberichte
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Bis jetzt gibt es wenige Haltungsberichte, da die Art in Deutschland, Österreich, der Schweiz und der tschechischen Republik auf der Roten Liste als gefährdet stehen. Ohne eine Genehmigung ist es wichtig, diese Tiere weder einzufangen, noch in eines dieser länder zu bestellen, denn dass kann dann gegen das jeweilige Schutzgesetz verstoßen, an welches es sich in den vier oben aufgezählten länder (zumindest in österreich und Deutschland) zu halten gilt.