Feldgrille

  • Hallo,


    Smaug: Flo kommt aus Österreich, da denke ich sind andere Arten unter Schutz wie in Deutschland, ich weiß nicht ob du das bedacht hast?!


    Flo: Schau mal im Internet oder in einem Buch, etc. nach ob die Feldgrillen bei euch unter Schutz sind, wenn ja, dann lass das verfüttern und züchten besser... Wenn die Tiere dann mutwillig getötet werden, solltest du mal die Verantwortlichen kontakieren.


    MfG


    Michi

  • Das bezweifel ich. Nach meinem Rechtsverständnis genießt eine in Österreich geschützte Art diesen Schutzstatus sowie sie über die österreichische Grenze gelangt. Sei es nun, dass ein solches Tier krabbelnd, fliegend oder laufend die Grenze überschreitet oder mit Hilfe des Menschen. Wenn die Haltung generell verboten ist, wird kein Unterschied gemacht, woher sie kommt.

  • Da liegt Smaug mMn definitiv richtig, wieso sollte es derartige Ausnahmen geben? Überlegt doch mal, wie der Zoll Mitbringsel aus dem Urlaub durchleuchtet... ein Beispiel: du bringst aus Afrika ein Fell mit. Das Tier wurde dort völlig legal erlegt und das Fell offiziell verkauft. An der Grenze zu Deutschland wirst du kontrolliert und es kommt heraus, das nach geltendem Recht dieses Tier als gefährdet, bedroht, geschützt etc. gilt... dann bist du das Fell los und wenn du Pech hast, wird es richtig teuer. Selbiges gilt in Bezug auf Arten: ein besonderer Schutz gilt für alle Lebewesen (tot oder lebendig), die sich in dem Hoheitsgebiet befinden, in dem das Gesetz gilt. Woher sie kommt spielt dabei absolut keine Rolle. Das sieht man doch jeden Tag am Flughafen: täglich kommen Touristen mit geschützten Tieren an, die sie im Urlaubsland gekauft haben. Behalten dürfen sie die deshalb noch lange nicht! Auch wenn man dich erwischt, wenn du solche Tiere hältst, nimmt man sie dir im Normalfall weg und du wirst zur Kasse gebeten. Wenn es Ausnahmen geben sollte, stehen die direkt in dem jeweiligen Gesetz... steht da nix, gibts auch keine.


    Das es solche Fälle wie mit Formica rufa in Shops gegeben hat mag sein - wo kein Kläger, da kein Richter. Dennoch ist es doch eine rechtswidrige Handlung... es widerspricht geltendem Recht. Punkt. Ein Beispiel: Kampfhunde. Wenn du dir einen im Ausland legal kaufst brauchst du für den nen Sachkundenachweis, nen Wesenstest und nen Maulkorb sobald du deutschen Boden betrittst, egal ob das im Herkunftsland anders ist. Selbst bei Menschen gibt es keine Ausnahmen: fahr mal mit nem Fahrrad in Peking über den Platz des himmlichen Friedens... dafür landest du soweit ich weiß im Bunker, egal wo man in Deutschland überall mit dem Fahrrad fahren darf :winking_face: eigentlich logisch: wieso sollte deutsches Recht irgendwo anders gelten als in Deutschland?


    Und allgemein: wäre ja schlimm, wenn Waren das jeweilige Recht des Herkunftssystems quasi "mitbringen" würden... dann würde sich jeder Depp ganz legal aus den Staaten ne nette Pumpgun schicken lassen, denn dort kann man die ganz legal im Supermarkt kaufen :grinning_squinting_face: In Deutschland gilt deutsches Recht, in Österreich österreichisches. Und wenn in Österreich Formica sanguinea nicht gehalten werden dürfen, gibt es keine Ausnahmen und ich würde besser nicht überall herumposaunen, dass ich welche habe :winking_face: damit machst du dich in jedem Fall strafbar.

  • Ach Joey wendet sich auch noch dazu :smiling_face:


    Also ich schreibe nicht über mein Wissen oder gelernte Gesetze, sondern nur das was mir gesagt wird oder ich sehe/lese!


    Also ich möchte jetzt nicht den Antstore angreifen, nur mir fällt gerade bei diesem solch ein Text im Anhang ein, bei dem gesagt wird "Hinweis: Diese Art gilt in Deutschland als gefährdet! Daher stammen unsere Angebote nicht aus Deutschland, sondern wurden aus dem Ausland importiert!" - so ist das hier zum Beispiel nachzulesen (s. unten): anstore-beispiel


    Jetzt weiß ich aber auch nicht was passiert wenn man diese beim Antstore bestellt. Also bekommt man dann einen Herkunftsnachweis? Eine Anzeige wenn es jemand meldet? - Denn so bald ich die Ameisen in meinem privaten Besitz habe, dann wird es ja recht schwierig nachzuweisen, dass ich diese auch wirklich von dem genannten Shop erhalten habe, auch wenn ich eine Rechnung habe kann ich mir die doch selbst gefangen haben. Vielleicht kann Martin S. das mal erklären, denn ich kapier das langsam nicht mehr ...
    :frage:


    Smaug und Joey sagen es spielt keine Rolle - aber Antstore darf es dann trotzdem anbieten, obwohl ja nun die deutschen Gesetze zählen?! :think:

  • Offiziell heißt es:

    Zitat

    Das Bundesnaturschutzgesetz stellt einen kleinen Teil der Tier- und Pflanzenarten dieser Erde unter besonderen Schutz. Die Unterschutzstellung zieht ein Naturentnahme-Verbot sowie Besitz- und Handelsbeschränkungen für die entsprechenden Tiere und Pflanzen nach sich. Die Missachtung dieser Bestimmungen kann zur Einziehung der Tiere und Pflanzen sowie zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen.


    Die Unterschutzstellung erstreckt sich sowohl auf lebende als auch auf tote Tiere und Pflanzen, auf ihre Entwicklungsformen, auf Teile von ihnen und auf die aus ihnen gewonnene Erzeugnisse. Es sind also beispielsweise Tierpräparate, Schmetterlingssammlungen, Eier, Elfenbein, Kaviar, Samen, Zwiebeln, Knollen, Stecklinge, Hölzer und Extrakte von Tieren bzw. Pflanzen vom Schutzbegriff mit erfasst.


    Damit ist alles klar. Verboten ist es und wenn es einer spitz bekommt, gibts Ärger. Der Antstore bewegt sich also auf ganz dünnem Eis. Aber vielleicht Weiß Martin ja was, was wir nicht wissen... wäre interessant.

  • Also kann man dann alle Tiere importieren, die nicht auf der weltweiten Liste oder der deutschen Liste notiert sind... wenn man das so nennen darf!


    Ist dann ja eine richtig große Gesetzeslücke, denn wenn ich die Tier in einem Land fange in dem es verboten ist. In Deutschland angekommen sind das dann ja wieder ganz andere Gesetze und von den Tiere wird nichts erwähnt. Also ist der Zoll/Tierschutz dann so gesagt machtlos, denn bestes Beispiel sind dann wieder die "Ameisensammler", also die die dorthin fliegen und selber fangen. Sicherlich holen sich die meisten eine Genehmigung, aber nicht alle. Jedenfalls zählt diese Genehmigung doch nur für den Export aus diesem Land und nicht für den Import nach DE!

  • Geschützt sind nur unsere Hügel bauenden Waldameisen mit Ausnahme von Formica sanguinea. Nur bei diesen Arten ist der Handel und Besitz verboten. Daneben gibt es noch eine Reihe von Arten, die vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet sind. Trotzdem ist der Handel und Besitz dieser Arten erlaubt, weil sie nicht geschützt sind. Woran das liegt? Wahrscheinlich fehlt ganz einfach nur eine Lobby, die sich für deren Schutz einsetzt.

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